Als Agroforstsystem wird die Kombination von Ackerbau und/oder Tierhaltung mit dem Anbau von Bäumen zum beiderseitigen Vorteil auf der gleichen Fläche verstanden. Die Bäume werden dabei meist block- oder streifenweise integriert, um positive Effekte wie Windschutz, Erosionsschutz sowie Kühlungseffekte zu erzeugen. Durch geschickte Anlage und Pflege kann Licht von der Seite und durch die Baumreihen auf die Untervegetation und dadurch langfristig erhalten.
Bäume sind bei Unterbewuchs gezwungen, tiefer zu Wurzeln. Somit nutzen diese tieferliegenden Wasserressourcen, als die Begleitvegetation, was die direkte Konkurrenz mindert. Im Gegensatz zu flachwurzelnden annuellen Kulturen, welche durch die Scharaktivität der Hühner z.T. entfernt werden und jedes Jahr neu auflaufen müssen, können die tiefer wurzelnden Bäume ganzjährig Nährstoffüberschüsse binden, so dass Grundwasserressourcen entlastet werden.
Auf europäischer Ebene werden diese Kombinationen als Gesamtsystem „Agroforst“ gemäß Artikel 23 der EU-ELER Verordnung Nr. 1305/2013 anerkannt und eine Förderung durch die Mitgliedsstaaten ermöglicht. In Deutschland wird dieses System seit 2023 in der GAP entsprechend umgesetzt und gefördert. Neben der Flächenprämie können je nach Ausgestaltung auch die Ökoregel 3 für die Beibehaltung von Agroforstsystemen aktiviert werden. Agroforstsysteme dürfen zudem auch auf Dauergrünland etabliert werden, was vielen Betrieben endliche eine rechtssicheren Weg zur Pflanzung produktiver Gehölze aud DGL eröffnet.
Weiterhin können Hühnerwälder auf Ackerflächen auch wie bisher üblich als Dauerkultur „Niederwald mit Kurzumtrieb“ im Agrarganrag angemeldet werden. Je nach Ausgestaltung wird dabei die gesamte Auslaufläche oder bei streifenweisen Anbau nur die entsprechenden Streifen als Dauerkultur angemeldet. Hier können ggf. auch weitere Ökoregeln auf der Dauerkultur aktiviert werden. Beim streifenweisen Anbau sind zudem die Schlagmindestgrößen zu beachten.
Diese beiden Anmeldeoptionen ermöglichen nun eine hohe Freiheit bei der Ausgestaltung und Anpassung des Hühnewalds an die betrieblichen Gegebenheiten und Erfordernisse.
Die Gestaltung des Hühnerauslaufes sollte frühzeitig mit den jeweiligen Ämtern unter Verweis auf die Vorteilhaftigkeit der Anpflanzung von Bäumen für das Tierwohl und die vielfältigen positiven Effekte durch eine gleichmäßigere Beweidung des Geflügelauslaufs besprochen werden.