Anpflanzung & Bewirtschaftung

Anbau, Bewirtschaftung und Rechtliches

Der Anbau von schnellwachsenden Pappeln im Hühnerauslauf ist relativ einfach. In der Regel kann auf Erfahrungen und Pflanztechnik aus dem Anbau von Holzplantagen auf Ackerflächen (Kurzumtriebsplantagen bzw. Mittelumtriebsplantagen) zurück gegriffen werden. Auch auf Auslaufflächen, die in der Nutzung sind, kann problemlos gepflanzt werden. Allerdings müssen dabei Pflanzruten mit ca. 175cm Länge rund 60cm tief geplanzt werden, sodass ein sicherer Anwuchs gewährleistet ist und die Hennen die oberen Triebe nicht abpicken können.

Gebündelte Informationen zur Anlage eines Hühnerwalds bietet dieser Fachartikel im Demeter-Magazin „Lebendige Erde“:

Quelle: www.LebendigeErde.de 09/10 2020)

Einen Überblick zur Entwicklung eines „Hühnerwaldes“ in den ersten 6 Monaten gibt das folgende Video:

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Das nächste Video zeigt die Entwicklung des „Hühnerwalds“ auf dem Bauckhof Klein Süstedt im 2. Jahr:

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Und diese Dronenaufnahmen zeigen die ganze Pracht des „Hühnerwalds“ auf dem Bauchof 7 Jahre nach der Pflanzung:

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Pflanzlayout & Erntezyklen

In der Praxis hat sich der Anbau von Gehölzstreifen, bzw. einem relativ weit auseinander stehenden Doppelreihenverband besonders bewährt. Dadurch wird der Auslauf gut strukturiert und Grasfläche bleibt dauerhaft erhalten. Die Gehölzstreifen können als „Leitbahnen“ vom Stall in die Fläche führe. Die Erfahrung zeigt jedoch auch, dass relativ schmale Freiflächen zum nächsten Gehölzstreifen von den Hühnern problemlos überschritten werden.

Der Anteil der Grasfläche kann auch durch das Entfernen der unteren Seitenäste in den ersten Jahren gesteuert werden. Allerdings bieten die Bäume nach dem Aufasten zwar mehr Licht für das Gras, aber etwas weniger Schutz für das Geflügel.  

Neben Gehölzstreifen sind auch Gehölzinseln eine Option. Allerdings wird bei dieser Variante jedoch eine etwas weniger gleichmäßige Nutzung der Auslauffläche erreicht, da das Geflügel sich maßgeblich in Stallnähe und den Gehölz-Bereichen aufhalten wird.

Für die meisten Geflügelauslaufflächen bietet sich der Anbau im mittleren bis langen Umtrieb. Dies bedeutet, dass nach 6 bis 10 Jahren die Pappeln das erste mal geerntet werden. Danach treiben die Bäume aus dem Wurzelstubben erneut aus. Selbstverständlich ist es jederzeit möglich, einzelne Bäume oder ganze Streifen zu entfernen oder auch die Bäume länger stehen zu lassen.

In der Regel werden Pappeln mit einer Stückzahl von 800 bis 1.500 Bäumen pro Hektar Auslauffläche gepflanzt – je nachdem wie dicht die Gehölzbereiche sein sollen und ob eher ein mittlerer oder längerer Umtrieb angestrebt wird. Bereits in wenigen Jahren erreichen die Bäume relativ hohe Stammdurchmesser, welche die Qualität des Holzes erhöhen und die Verwertungsmöglichkeiten erweitern. Die Beerntung erfolgt entweder motor-manuell oder mit Forsttechnik. Die geernteten Pappeln können entweder direkt gehackt werden oder die Stämme werden zunächst an der Luft getrocknet und zu einem späteren Zeitpunkt z.B. zu Hackschnitzeln weiterverarbeitet.

Gesetzte Pappelruten im Hühnerauslauf mit Pflanzlayout von 3,6 m x 1,2 m

Pflanzung der Pappelruten

Kleine Anpflanzungen können mit einem Erdbohrer oder Tiefenmeißel erfolgen. Für größere Flächen sollte eine Spezial-Pflanzmaschine genutzt werden, welche mit einem Tiefenmeißel als Pflanzschar den Boden tiefgründig lockert und gleichzeitig die Ruten 50 – 70 cm tief pflanzt. Die Lignovis GmbH betreibt mehrere dieser Pflanzmaschinen und bietet die Pflanzung als Dienstleistung verbunden mit der Pflanzgutlieferung an. 

Mit den Spezialmaschinen können die Pappelruten kosteneffizient auch ohne flächigen Umbruch gepflanzt werden. Die Grasnarbe bleibt weitgehend erhalten und das Pflanzbeet wird durch den Tiefenmeißel gelockert, um optimale Bedingungen für das Wurzelwachstum der Bäume zu schaffen. Allerdings sollte der Boden in den Pappelreihen vorher auch oberflächlich gepflügt oder gefräst werden (mind. 50cm rechts und links der Pappelreihe). Das Pflanzen direkt in die Grasnarbe ist zwar möglich, führt in der Regel jedoch zu kümmerlichem Wachstum, da die Niederschläge in den Sommermonaten nicht bei den Pappelwurzeln ankommen.

Pflege der Bäume

Im ersten Wachstumsjahr ist es wichtig, den Bereich von mindestens 50 – 80cm rechts und links der Pappelreihen frei von Konkurrenzvegetation zu halten. Meist erledigen die Hühner einen guten Teil der Pflege. Zusätzlich sollte jedoch entsprechende Technik bereit stehen, um diesen Bereich bereits wenige Wochen nach der Pflanzung angemessen pflegen zu können.  Die mechanische Pflege sollte mehrfach im ersten Jahr und bei schwach gewachsenen Bereichen auch in den Folgejahren erfolgen.

Bei großer Trockenheit ist eine Bewässerung der Pappelstreifen sinnvoll (z.B. mit Güllefass und seitlichem Auslass), um eine sichere Etablierung zu gewährleisten. In gut gepflegten Beständen ist dies i.d.R. nicht erforderlich. Bei sehr starkem Konkurrenzdruck und dadurch zu geringer Wasserversorgung, sind Trockenschäden und selbst der Befall mit Pilzkrankheiten nicht ausgeschlossen. 

Zu Beginn der zweiten Vegetationsperiode sollten die oberen Enden der Pappelruten knapp über dem stärksten Trieb mit einer Astschere schräg abgeschnitten werden, wenn Industrieholzqualitäten angestrebt werden. Bei sehr gutem Wachstum kann der Beschnitt bereits Ende Juli oder Anfang August des Pflanzjahres erfolgen.

Pappelreihen im Legehennenauslauf (3 Monate nach der Pflanzung)

Rechtliches, Förderung und Prämien

Allgemein wird der Anbau von schnellwachsenden Baumarten wie der Pappel auf landwirtschaftlichen Flächen als Dauerkultur eingestuft und über die Betriebsprämie unter der Bezeichnung „Niederwald mit Kurzumtrieb“ (Nutzungscode 841) als Direktzahlung gemäß der GAP finanziell gefördert.

Voraussetzung hierfür ist die Anpflanzung zugelassener Baumarten (alle Pappel- & Weidenarten sind zugelassen), ein Mindestschlaggröße von 0,1 bzw. 0,3 ha je nach Bundesland, sowie die Durchführung von mindestens einer Ernte innerhalb von 20 Jahren. Nach Ende der gewünschten Nutzungsdauer, welche auch länger als 20 Jahre währen darf, kann die Fläche umgebrochen und wieder zu Ackerland zurückgeführt werden. Der Ackerstatus bleibt also erhalten.

Seit 2023 ist es zudem möglich, Gehölzstreifen auf Ackerland und Dauergrünland als Agroforstsystem im Flächenantrag (siehe §4 Absatz 2 der GAPDZV) anzumelden. Die Kriterien für die Anmeldung eines Agroforstsystems in Deutschland sind relativ einfach:

  • maximal 40 % Gehölzfläche,
  • mindestens zwei Gehölzstreifen,
  • die Beachtung einer knappen Baumarten-Negativliste und
  • ein von einer zuständigen Behörde geprüftes Nutzungskonzept.

Dies Anmeldung als Agroforstsystem kann insbesondere für Betriebe mit Dauergrünland interessant sein. Denn so können produktive Gehölzstreifen gepflanzt werden, ohne dass ein Dauergrünlandumbruch nötig wird bzw. die Bäume auf DGL zu Landschaftselementen werden,

Darüber hinaus können Betriebe über die Nutzung der Ökoregelung 3 ggf. eine zusätzliche Förderung in Höhe von rd. 200 €/ha/a erhalten. Dies ist jedoch mit Gestaltungsvorschriften verbunden, welche für die meisten Hühnerausläufe wenig praktikabel sind. So bedürfen die Gehölzstreifen einen Abstand zum Feldrand und auch zueinander von mind. 20 und max. 100m. Zudem ist die maximale Gehölzfläche auf 35% begrenzt und auch der Erntezeitraum auf die Wintermonate limitiert. Für die meisten Betriebe wird es daher wohl am sinnvollsten sein, sich auf die Anmeldung als Niederwald mit Kurzumtrieb oder der „Basis“ Agroforst Definition nach siehe §4 Absatz 2 der GAPDZV fokussieren.

Bäume im Geflügelauslauf werden allgemein als positiv angesehen. So ist in Kombination mit „Niederwald mit Kurzumtrieb“ auch eine Doppelnutzung des Auslaufs mit gleichzeitiger Holzproduktion zumindest bei Öko-Betrieben möglich. Bei konventionellen Betrieben ist die derzeitige Rechtsauffassung i.d.R. noch so, dass das geerntete Holz auf der Fläche genutzt werden muss, z.B. als Hackschnitzeleinstreu im stallnahen Bereich.

Bei der Ausgestaltung empfiehlt es sich die zuständigen Ämter/Behörden/Kontrollstellen frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen. So müssen in Bayern und Baden-Württemberg vor der Anpflanzung Genehmigungen für die Anlage von „Niederwald mit Kurzumtrieb“ eingeholt werden. Für die Anlage von Agroforstsystemen ist die Bestätigung de Nutzungskonzept vor Anlage notwendig.

Mehr Informationen zu Förderung und rechtlichem Status finden Sie auch auf unser Lignovis Webseite:

Weitere Information zur Auslaufgestaltung in der Bio-Legehennenhaltung bietet die folgende Broschüre des Kompetenzzentrums Ökolandbau Niedersachsen: